Das ERASMUS-Mobilitätsprogramm
Das ERASMUS Mobilitätsprogramm geht unter dem Dach des EU-Bildungsprogrammes Lebenslanges Lernen (LLP) ab 2007 in eine neue Phase. Dieses Aktionsprogramm der Europäischen Union dient der Förderung der europäischen Zusammenarbeit in den Bereichen Hochschulbildung, allgemeine Schulbildung, Erwachsenenbildung und Fremdsprachenausbildung.
ERASMUS ist der hochschulbezogene Teil des LLP-Programms. Gefördert werden die Mobilität von Studierenden und Dozenten, die Entwicklung von gemeinsamen Lehrplänen sowie die Einführung neuer Technologien im Bereich der Lehre. Der Schwerpunkt der Fördermaßnahmen liegt im Studierendenaustausch.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Die 27 EU-Mitgliedstaaten
- EFTA/EWR-Länder (Norwegen, Island und Liechtenstein)
- und die Türkei
- Die Schweiz ist kein offizielles Mitglied, beteiligt sich jedoch mit einem Kooperationsabkommen am ERASMUS-Programm und übernimmt bislang den Mobilitätszuschuss für die Heidelberger ERASMUS-Stipendiaten.
Bilaterale Verträge
Die Grundlage für die ERASMUS-Hochschulkooperationen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen jeweils zwei europäischen Partnern eines gemeinsamen Fachbereichs. In diesen bilateralen Vereinbarungen werden die Anzahl der Studierenden sowie die Dauer der Auslandsaufenthalte festgelegt. Ein Auslandsaufenthalt umfaßt mindestens 3 und maximal 12 Monate innerhalb eines akademischen Jahres. An beiden Partnerinstituten gibt es ERASMUS-Fachkoordinatoren, die den Austausch fachlich betreuen und koordinieren (siehe Liste).