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Welche Rechte und Pflichten sind mit dem Stipendium verbunden?

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird die Befreiung der Studiengebühren an den Partneruniversitäten garantiert sowie i.d.R. ein Mobilitätszuschuss für die Dauer des Auslandsstudiums. Zusammen mit den Fachkoordinatoren wird ein Studienplan für das Auslandsstudium (Learning Agreement) und die Fragen der Anerkennung von Studienleistungen besprochen und vereinbart. Gemäß dem Studienabkommen können Studierende die Anerkennung der während des ERASMUS-Aufenthaltes erbrachten Studienleistungen durch die Heimatuniversität erwarten. Am Ende des Aufenthaltes wird von der Gasthochschule eine Abschrift der Studiendaten (Transcript of Records) ausgestellt, die für die Anerkennung der Studienleistungen an der Heimatuniversität ausschlaggebend ist.

 

Während des ERASMUS-Aufenthaltes sollen die ERASMUS-Stipendiaten an der Gasthochschule gemäß dem besprochenen Studienplan studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Gastuniversität durch Bescheinigungen nachweisen. Änderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem Akademischen Auslandsamt sofort mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird. Am Ende des Aufenthaltes wird die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt, eines Evaluierungsfragebogens, ein Nachweis über die tatsächliche Studienzeit an der Gastuniversität und die erbrachten Studienleistungen erwartet.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 24.08.2011
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