Was umfasst ein Mobilitätsstipendium?
Studierende, die im Rahmen von ERASMUS an eine europäische Partneruniversität gehen, sind von der Entrichtung von Studiengebühren an der Gasthochschule befreit. Außerdem erhält jede/r Studierende einen Zuschuss zur Deckung der Extrakosten eines Auslandsaufenthaltes. Die Höhe dieses Mobilitätszuschusses variiert von Jahr zu Jahr in Abhängigkeit von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission. In den letzten Jahren lag die monatliche Rate bei ca. 150 Euro. Die genaue Stipendienhöhe kann leider erst relativ spät mitgeteilt werden, da die ERASMUS Bewilligungssumme vom DAAD erst im Juli/August bekannt gegeben wird.
Studierende mit Kindern sowie behinderte oder chronisch kranke Studierende haben die Möglichkeit, im Rahmen des ERASMUS-Programms eine zusätzliche finanzielle Förderung für weitere anfallende Kosten zu beantragen. Weitere Informationen hierzu erfragen Sie bitte rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor dem Auslandsaufenthalt beim Akademischen Auslandsamt.
ERASMUS-Stipendiaten erhalten eine Reihe von organisatorischen Hilfen. Sie müssen sich nicht individuell an der Partnerhochschule bewerben, sondern werden dort von ihren Heidelberger Programmbeauftragten angemeldet. Die gastgebende Universität nimmt im Verlauf der darauf folgenden Wochen Kontakt mit den Stipendiaten auf und übersendet eine Reihe von Informationsmaterialien. Häufig werden Unterbringungsmöglichkeiten in Wohnheimen angeboten, und es werden spezielle Sprachkurse und Orientierungsveranstaltungen für ERASMUS-Stipendiaten organisiert.