Krankenversicherung

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Es ist daher notwendig, dass Sie selbst für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen!

 

Es bestehen prinzipiell folgende Möglichkeiten der Krankenversicherung:

  • Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung können Sie über das Formular E128 bzw. der europäischen Versicherungskarte (EHIC) Leistungen auch im Ausland in Anspruch nehmen, je nach dem geltenden Sozialversicherungsrecht im entsprechenden Land. Vor Ihrer Abfahrt informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse inwieweit dieses Abkommen für Ihr Gastland gilt und beantragen das notwendige Versicherungsformular bzw. Karte. Der DAAD weist darauf hin, dass mit Einführung der europäischen Versicherungskarte (EHIC), oftmals nur eine medizinische Notversorgung im Falle einer Krankheit oder aufgrund eines Unfalls im jeweiligen Gastland gewährleistet ist. Da der Versicherungsschutz somit unzureichend ist, empfiehlt der DAAD eine (private) Auslandskrankenzusatzversicherung.

  • Private Krankenkassen haben i.d.R. keine europaweiten Sozialversicherungsabkommen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Krankenkasse über den Versicherungsschutz im Ausland!

  • Partneruniversitäten (z.B. die britischen Universitäten) bieten teils studentische Krankenversicherung im Rahmen der Immatrikulation an, die Sie zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherung nutzen können. Außerdem ist die Teilnahme an der Gruppenversicherung des DAAD für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung möglich (Informationen bei der DAAD Versicherungsstelle www.daad.de Tel. 0228/882-294)

  • Der Abschluss einer privaten Auslandskrankenzusatzversicherung inklusive Reiserücktransport-versicherung ist anzuraten.

 

Weitere Versicherungen:

ERASMUS-Studierende sind bei ihrem Auslandsstudium gesetzlich gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung erstreckt sich allerdings nur auf solche Tätigkeiten, die mit dem Hochschulbesuch in einem inneren ursächlichen Zusammenhang stehen, d.h. der Aufenthalt an der Gasthochschule zum Zwecke des Studiums und die damit verbundenen Wege. Tätigkeiten des eigenwirtschaftlichen, privaten Bereichs, z.B. das Besorgen von Büchern oder Nahrungsmitteln in einem Ladengeschäft sind nicht unfallversichert!

 

Bitte prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung auch für die Zeit des Auslandsstudienaufenthaltes gilt.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 11.04.2011
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