Beurlaubung
Auch für die Zeit des Auslandsaufenthaltes müssen Studierende sich an der Universität Heidelberg beim Sekretariat für Studierende zurückmelden, damit sie weiterhin registriert bleiben.Die Immatrikulation an der Universität Heidelberg auch während des Auslandsaufenthaltes ist Vorraussetzung für den Erhalt des ERASMUS-Stipendiums.
Es ist jedoch möglich, für die Zeit des Auslandsaufenthaltes im Studentensekretariat eine Beurlaubung zu beantragen. Der Antrag auf Beurlaubung sollte (innerhalb der Rückmeldefrist) unter Vorlage der Stipendienzusage gestellt werden. Die Dauer Ihres Auslandsstudiums wird nicht auf die Anzahl Ihrer Fachsemester angerechnet, jedoch auf die Summe der Hochschulsemester.
Der Studentenwerksbeitrag muss auch für die Zeit der Beurlaubung gezahlt werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Studentensekretariat bzw. Studentenwerk (auch im Internet unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/formalia/beurlaubung.html).