Zulassung und Immatrikulation
Der Zulassungsbescheid
Der Zulassungsbescheid ist die Berechtigung, sich für das/den beantragte(n) Studienfach bzw. Studiengang an der Universität zu immatrikulieren. Er ist ein EDV-Ausdruck, auf dem Ihre persönlichen Studentendaten sowie das Studienfach oder die Studienfachkombination vermerkt sind.
Die Immatrikulation
Für die Immatrikulation müssen Studierende persönlich im Akademischen Auslandsamt, Seminarstr. 2, Raum 27 innerhalb der Immatrikulationsfrist erscheinen (siehe Zulassungsbescheid – Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 10–12 Uhr, siehe auch Aushänge vor Ort).
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- den Zulassungsbescheid
- den Reisepaß oder Personalausweis
- den Nachweis über eine Krankenversicherung
- 2 Paßbilder
Beiträge für das Studentenwerk
Alle Studenten, also auch Austauschstudenten, müssen einen Sozialbeitrag an das Studentenwerk zahlen. Zur Zeit beträgt die Höhe des Beitrages 64,00 Euro pro Semester. Bei diesem Beitrag für das Studentenwerk handelt es sich nicht um eine Studiengebühr, sondern um eine Gebühr, die zur Deckung der Kosten für die sozialen Einrichtungen des Studentenwerks (Mensa, Haus der Studierenden, Semesterticket, Internet-Cafés, Kinderbetreuung, Versicherung für Unfälle auf dem Unigelände, kostenfreie Beratungsdienste etc.) dient.
Bei der Immatrikulation wird ihnen ein Vordruck ausgehändigt, der für die Einzahlung des Beitrags bei allen Banken und Postämtern bestimmt ist. Es ist notwendig den Vordruck zu verwenden, da er bereits die zugeteilte Matrikelnummer enthält!
Wichtig: Die Immatrikulation wird erst nach Eingang der Zahlung vollzogen. Studierende sollten sich die Einzahlung quittieren lassen und diese Quittung sorgfältig aufbewahren. Sie wird z.B. beim Kauf des Semestertickets benötigt.
Mit der Immatrikulation als ERASMUS-Austauschstudent wird eine auf ein bis zwei Semester befristete Mitgliedschaft der Universität Heidelberg erworben.