Studierendenmobilität (SMS)

Richtlinien

 

Die neue ERASMUS Phase im Programm für Lebenslanges Lernen hat mit dem Austauschjahr 2007/08 begonnen und folgende Neuerungen gebracht:

  • Jede Person/Studierender kann nur einmal über ERASMUS gefördert werden (der Studienaufenthalt an zwei oder mehr ERASMUS Partneruniversitäten innerhalb eines akademischen Jahres ist nicht möglich)
  • Es können nur Studierende der Universität Heidelberg (der antragstellenden Universität) für ERASMUS Plätze ausgewählt werden.
  • Es wird Transparenz bei der Bewerberauswahl gefordert, d.h. in jedem Fach sollen Auswahlkriterien und -fristen veröffentlicht werden.
  • Die Auswahl der ERASMUS Stipendiaten ist vollständig zu dokumentieren, d.h. Absagen und Gründe müssen auf dem Bewerberbogen aufgelistet werden.
  • Bereits zu Beginn des Studienaufenthaltes soll den ERASMUS Stipendiaten ein Großteil des gesamten Zuschusses ausgezahlt werden.
  • Der ERASMUS Zuschuss steht den Studierenden nur zu, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen.
Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 21.10.2011
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