Organisation der Mobilität

Regeln

Beispiele für die Nutzung von OM Mitteln:

  • Unterstützung der Beratung, Betreuung und Auswahl von ERASMUS Studierenden durch eine studentische Hilfskraft
  • Erstellen von Informationsmaterial, ECTS Broschüren, Internetseiten (Übernahme der Druckkosten nach Vorlage der Originalrechnungen, Unterstützung durch eine stud. Hilfskraft)
  • Organisation von Informationsveranstaltungen für ERASMUS Studierende (ggf. Übernahme der Kosten für Getränke und Gebäck, Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft)
  • Koordinatorenbesuche an Partneruniversitäten zur Regelung der ERASMUS Mobilität (Übernahme der Reisekosten => Antrag auf Reisegenehmigung und Einladung der Partneruniversität sollte vor Antritt der Reise an das AAA geschickt werden, Bezuschussung erfolgt nur nach Vorlage der Reisekostenabrechnung und des Berichtes; Koordinatorenreisen sollten spätestens Ende Juli 2011 abgeschlossen sein)
  • Verwaltungskosten (Übernahme der Kosten nur anhand von Belegen und erkennbarem ERASMUS Bezug! -  z.B. Portokosten, Quittungen für Kopierkarten, Einzelaufstellung von Telefonaten, etc.)
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Letzte Änderung: 28.10.2010