Dozentenmobilität (STA)
Das ERASMUS-Programm fördert Mobilität zu Unterrichtszwecken:
a) Lehrende deutscher Hochschulen and europäischen Partnerhochschulen
b) Ausländisches Unternehmenspersonal an deutsche Hochschulen
Förderungskriterien/ Bezuschussung:
Eine ERASMUS Dozentenmobilität kann von Dozenten im festen Arbeitsverhältnis an der Universität Heidelberg beantragt werden. Die Dauer des vereinbarten Gastelehraufenthaltes muss wenigstens 5 Unterrichtsstunden und maximal 6 Wochen umfassen. Die Lehrveranstaltungen sollten im Fachbereich der Gasteinrichtung integriert und mit der Gasthochschule sowie mit dem eigenen Fachbereich abgestimmt sein. Eine vertragliche Vereinbarung beider Partner über den beabsichtigten Lehraufenthalt ist zwingend erforderlich. Neue ERASMUS Verträge zur Dozentenmobilität sollten mit den ERASMUS Fachkoordinatoren in den Fächern besprochen werden (s. Auflistung unter http://www.eu.uni-hd.de/partnerunis/). Das entsprechende Formular für ERASMUS Verträge ist als Download auf dieser Seite oder über das Akademische Auslandsamt erhältlich.
Die Mittelzuweisung durch die EU erfolgt pauschal und berechnet sich aus der "past performance" des vorherigen Hochschuljahres. Der ERASMUS-Zuschuss kann maximal 800 Euro pro Woche bzw. 2.000 Euro je Gastlehraufenthalt bei mehrwöchigen Aufenthalten betragen und wird als Pauschale ausgezahlt. Je nach Mittelzuweisung und Zahl der Anmeldungen kann der ERASMUS Zuschuss auch geringer ausfallen.
Ansprechpartner:
Benjamin Held
Akademisches Auslandsamt/ Internationale Angelegenheiten
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Tel. +49-(0)6221/54 2489
Fax: +49-(0)6221/54 2332
benjamin.held@zuv.uni-heidelberg.de